Sind außergerichtliche Bemühungen erfolglos, besprechen wir mit Ihnen, welche Mittel Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihr Recht durchzusetzen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Der Weg zum Gericht ist immer ultima ratio. Es gibt in vielen Fällen Möglichkeiten der Streitschlichtung (etwa bei sog. Ombudsmännern und Gütestellen).
Die effektive gerichtliche Vertretung besprechen wir mit Ihnen. Insbesondere klären wir, ob eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit zahlen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen wir die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung.
Ein gerichtliches Verfahren ist - bis auf wenige Ausnahmen - nicht kostenfrei. Bereits mit der Klageerhebung werden Gerichtskosten fällig. Deren Höhe ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Es entstehen auch zusätzliche Rechtsanwaltsgebühren.
Wie auch bei der außergerichtlichen Vertretung ist es häufig so, dass der Gegner sämtliche Kosten tragen muss. Wir besprechen vorab mit Ihnen Chancen und Risiken eines gerichtlich geführten Rechtsstreits.