Kanzlei für Versicherungsrecht

Bundesweite kompetente Rechtsberatung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Bundesweite kompetente Rechtsberatung in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.

Wer wir sind

Wir sind ein Team bestehend aus kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten, u.a. mit Berufsunfähigkeits-, Gebäude-, Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherungen.

Unsere Leistung

Wir liefern Ihnen eine effiziente, kostensparende und maßgeschneiderte Lösung Ihres Rechtsproblems. Unser oberstes Gebot ist Kostentransparenz. Das gemeinsame Vorgehen besprechen wir in einem kostenfreien Vorgespräch mit Ihnen.



Aus der aktuellen Rechtsprechung:

OLG Dresden: Arglist bei fehlender Angabe von psychischer Behandlung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 09.06.2026 – Aktenzeichen: 4 U 1489/25) hat ein Kläger bei Antragstellung seinen Berufsunfähigkeitsversicherer arglistig über seinen Gesundheitszustand getäuscht: Er hatte zwar frühere psychische Behandlungen angegeben, verschwieg aber einen psychotherapeutischen Termin, der nur wenige Wochen vor Antragstellung stattgefunden hat. Dieser Termin sei offenbarungspflichtig gewesen, weil er keine bloße Ehe- oder Lebensberatung, sondern eine psychotherapeutische Konsultation wegen erheblicher psychischer Belastung gewesen sei. Das OLG Dresden sah in der Nichtangabe kein Versehen, sondern ein bewusstes Beschönigen psychischer Beschwerden. Entscheidend waren insbesondere die zeitliche Nähe zur Antragstellung, die frühere psychische Vorgeschichte und die selektive Offenlegung nur weniger Umstände. Die Arglistanfechtung war daher wirksam. Der Vertrag gilt rückwirkend als nichtig; der Kläger muss 17.621,26 € nebst Zinsen zurückzahlen.

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Muss die private KV die Abnehmspritze bezahlen?

Das Landgericht Nürnberg-Fürth meint in einem aktuellen Urteil vom vom 21.05.2026 (Aktenzeichen: 8 O 4860/25), dass die private Krankenversicherung für die Kosten der Abnehmspritze (konkret ging es um Mounjaro, (Wirkstoff Tirzepatid) nicht aufkommen muss, wenn der Versicherungsnehmer neben seiner Adipositas keine anderen Erkrankungen hat und auch keine Anstrengungen unternommen hat, sein Gewicht konventionell zu reduzieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch: Hat der Versicherungsnehmer eine weitere Erkrankung (z.B. Diabetes, Herzerkrankung etc.) oder hat er die Gewichtsreduktion konventionell versucht, dürfte er gute Chancen haben, dass die Kosten seitens der Krankenversicherung übernommen werden.

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Unwiderlegliche Vermutung der Berufsunfähigkeit

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 09.07.2025 (Aktenzeichen: 7 U 190/21) entschieden, dass die Klausel „Wird uns nachgewiesen, dass ein in Absatz 1 … beschriebener Zustand für einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.“ eine unwiderleglichen Vermutung der Berufunfähigkeit ohne weiteres Prognoseerfordernis begründen kann. 

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BU-Versicherung: Anfechtungsfristen nicht auf Rücktritt nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 VVG anwendbar

Ein Versicherungsnehmer (= Kläger) hat Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber seiner Versicherung (= Beklagte) geltend gemacht. Die Beklagte war jedoch bereits 2009 vom Vertrag zurückgetreten, weil der Kläger bei Antragstellung 2006 mehrere erhebliche Vorerkrankungen und Beschwerden nicht angegeben hatte. Das Landgericht Potsdam hatte mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Az. 14 O 1/25) festgestellt, dass der Kläger Gesundheitsfragen zu Atembeschwerden sowie zu Beschwerden an Schulter, Händen, Nacken und Wirbelsäule objektiv falsch beantwortet hattet. Nach der Beweisaufnahme – insbesondere unter Würdigung der Aussagen des behandelnden Arztes und des Versicherungsvertreters – sei erwiesen, dass der Kläger über einen längeren Zeitraum an Atemproblemen litt, das Medikament Aarane Aerosol einnahm und auch wegen orthopädischer Beschwerden behandelt wurde. Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Berufung des Klägers mit Beschluss vom 13.02.2026 – 11 U 57/25 ab.

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Ausstellung eines Rezepts für Physiotherapie ist keine Behandlung im Sinne einer Gesundheitsfrage

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Erfurt (Aktenzeichen: 8 O 1202/24) klargestellt, dass ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angeben musste, dass ihm vom Hausarzt ein Rezept für Physiotherapie  von seinem Hausarzt ausgeschrieben worden war. Selbst wenn eine solche Anzeigepflichtverletzung vorgelegen hätte, hätte die Versicherung nach Ansicht des Landgerichts den BU-Vertrag auch zu geänderten Bedingungen geschlossen, sodass ein Rücktritt oder eine Kündigung ausgeschlossen wäre (§ 19 Abs. 4 S. 1 VVG).

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