Das OLG Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: 3 U 725/23) klargestellt, dass im Rahmen einer BU-Versicherung eine Krankenschwester bei vergleichbarer Ausbildungsdauer und Vergütung auf die ausgeübte Tätigkeit als Kauffrau im Gesundheitswesen verwiesen werden kann. Eine spürbare Absenkung des Niveaus der sozialen Wertschätzung ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Beruf der Krankenschwester öffentlich hohes Ansehen genießt, während bei einer Kauffrau im...