Das OLG Brandenburg (11. Zivilsenat) hat sich in seinem Urteil vom 22.12.2022 (11 U 115/22) sehr lehrreich mit der Frage auseinandergesetzt, welchen Beweiswert die Atteste und Aussagen des behandelnden Arztes des Versicherungsnehmers bezüglich der Frage haben, inwiefern Beschwerden auf ein konkretes Unfallereignis zurückzuführen seien.