Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: 7 U 370/21) klargestellt, dass die beim Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die gestellte Antragsfrage „Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten drei Monaten Beschwerden in einem der unter Nr. 5 a–i genannten Bereiche?“ mit Bezugnahme auf Heilbehandlungen u.a. wegen „Psyche, Gehirn, Nervensystem (z.B. Depressionen, Bulimie, Suizidversuch, Multiple...