Artikel mit dem Tag "4 U 36/22"



Gebäudeversicherung · 31. Dezember 2022
Obliegenheitsverletzung bei ausweichenden Antworten
Unzureichende oder ausweichende Antworten auf eine Anfrage des Versicherers, die die Grenze zur Antwortverweigerung nicht überschreiben, stellen lediglich eine leicht fahrlässige Obliegenheitsverletzung dar und rechtfertigen keine Leistungskürzung.