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Das Landgericht Lübeck hat in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 05.06.2024 (Az.: 4 O 345/22) einen Wohngebäude-Versicherer verpflichtet, nach einem Leitungswasserschaden die Kosten eines Komplettaustauschs der Parkettfläche im Wohn- und Essbereich zu ersetzen. Die Versicherung wurde verurteilt, an die Klägerin 11.000,- € zu zahlen. Einer Teilsanierung erteilte das Gericht eine Absage, weil die verlegte Parkettsorte nicht mehr erhältlich war. Es gelte, "optische Brüche" zu vermeiden. Anders sah es das Gericht hingegen bei der Tapete: Unterschiedliche Tapeten in unterschiedlichen Räumen seien vertretbar.
Mit nunmehr veröffentlichtem Hinweisbeschluss vom 25.07.2024 – 4 U 253/21 - hat das OLG Düsseldorf (4. Zivilsenat) den Ausschluss von "psychischen Erkrankungen" in einer Ratenschutzversicherung auf Freistellung von monatlichen Darlehensraten als nicht überraschend angesehen.
Mit Urteil vom 18.06.2024 (Aktenzeichen: 12 U 179/23) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt, dass das Anerkenntnis der Leistungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch hinsichtlich der bei der Beurteilung zu Grunde gelegten maßgeblichen bisherigen Berufstätigkeit des Versicherten bindend ist. Bei einer späteren Leistungseinstellung wegen konkreter Verweisung ist der Versicherer gehindert, der Vergleichsbetrachtung einen abweichenden Bezugsberuf zu Grunde zu legen.
Das OLG Frankfurt a.M. hat in einer aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: 3 U 725/23) klargestellt, dass im Rahmen einer BU-Versicherung eine Krankenschwester bei vergleichbarer Ausbildungsdauer und Vergütung auf die ausgeübte Tätigkeit als Kauffrau im Gesundheitswesen verwiesen werden kann. Eine spürbare Absenkung des Niveaus der sozialen Wertschätzung ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Beruf der Krankenschwester öffentlich hohes Ansehen genießt, während bei einer Kauffrau im Gesundheitswesen vielfach kein Vorstellungsbild von der beruflichen Tätigkeit vorhanden ist.
Der Bundesgerichtshof hat Klauseln des Tarifs einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog Lebensversicherung - einer Tochter der GENERALI Versicherung - für unwirksam erklärt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2024 – IV ZR 437/22)